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Open-Access-Vereinbarungen

De Gruyter hat mit Bibliothekskonsortien und führenden Universitätsbibliotheken weltweit mehr als 20 institutionelle Open-Access-Vereinbarungen geschlossen. Diese Vereinbarungen gewähren den lesenden Zugriff auf unser Zeitschriftenportfolio und ermöglichen es den Autorinnen und Autoren der teilnehmenden Einrichtungen, ihre Artikel im Open Access zu publizieren.

Während der Fokus in der Vergangenheit ausschließlich auf unseren hybriden Zeitschriften lag, werden diese Vereinbarungen nun schrittweise erweitert, um auch die Veröffentlichung in unseren goldenen Open-Access-Zeitschriften zu ermöglichen und unser Subscribe-to-Open-Programm zu unterstützen. Dadurch garantieren wir, dass Autorinnen und Autoren von teilnehmenden Institutionen ihre Artikel Open Access in jeder unserer Zeitschriften publizieren können, während wir gleichzeitig die Open-Access-Transformation vorantreiben.

Was bedeuten die Vereinbarungen für mich als Autor oder Autorin?


Wenn Sie als Autorin oder Autor Ihren Zeitschriftenartikel in Open Access publizieren möchten, sollten Sie zunächst anhand der untenstehenden Liste prüfen, ob Ihre Institution eine Open-Access-Vereinbarung mit De Gruyter hat. Ist dies der Fall, reichen Sie bitte Ihren Artikel unter Ihrer institutionellen E-Mailadresse ein, sodass wir den Rest für Sie erledigen können.

Vereinbarungen können sowohl für hybride als auch für reine Open-Access-Zeitschriften von De Gruyter gelten. Zeitschriften unserer Verlagspartner sind ausgeschlossen. Um zu überprüfen, ob die Zeitschrift, für die Sie Ihren Artikel einreichen, unter eine Vereinbarung fällt, überprüfen Sie bitte das Profil Ihrer Institution oder kontaktieren Sie uns unter oafunding@degruyter.com.

Australien und Neuseeland
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Autorinnen und Autoren von unten aufgeführten Einrichtungen in Australien und Neuseeland können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:

  • In hybriden OA-Zeitschriften ist das Publizieren für Autorinnen und Autoren kostenlos (unbegrenzte Anzahl von Artikeln)
  • In ausgewählten reinen OA-Zeitschriften mit 20 % Rabatt auf die APCs (APCs werden vom Autor/ von der Autorin getragen).

Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).

Berechtigte Einrichtungen:

  • La Trobe University
  • University of Melbourne
  • Monash University
  • University of Newcastle
  • University of Queensland
  • University of Sydney
  • Victoria Unversity of Wellington
Österreich
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Autorinnen und Autoren von unten aufgeführten Einrichtungen in Österreich können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:

  • In hybriden OA-Zeitschriften ist das Publizieren für Autorinnen und Autoren kostenlos (APCs werden nach Genehmigung von der jeweiligen Einrichtung abgedeckt),
  • in reinen OA-Zeitschriften mit 20% Rabatt auf APCs (APCs werden je nach Vereinbarung vom Autor/ von der Autorin oder der jeweiligen Einrichtung abgedeckt). (*)

Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).


Berechtigte Einrichtungen:

  • University of Graz
  • University of Innsbruck / University and State Library of Tyrol
  • Klagenfurt University (*)
  • Johannes Kepler University Linz (*)
  • University of Salzburg (*)
  • University of Vienna (*)
  • Technische Universität Wien (TUW) (*)
Tschechische Republik
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Autorinnen und Autoren von Einrichtungen, die mit dem CzechELib-Konsortium verbunden sind, können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:

  • In ausgewählten hybriden OA-Zeitschriften ist das Publizieren für Autorinnen und Autoren kostenlos (eine begrenzte Anzahl von APCs werden von der jeweiligen Einrichtung abgedeckt)

Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).

Berechtigte Einrichtungen:

  • Mendel University in Brno
  • National Library of Technology
  • University of Chemistry and Technology Prague
  • Institute of Mathematics of the CAS
  • Tomas Bata University in Zlín
  • Palacky University Olomouc
  • University of Hradec Králové
  • Masaryk University
Dänemark
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Autorinnen und Autoren der University of Southern Denmark in Dänemark können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:

  • In hybriden OA-Zeitschriften ist das Publizieren für Autorinnen und Autoren kostenlos (unbegrenzte Anzahl von Artikeln werden von der Institution übernommen).

Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).

Finnland
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Autorinnen und Autoren von unten aufgeführten Einrichtungen in Finnland können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:

  • In hybriden OA-Zeitschriften ist das Publizieren für Autorinnen und Autoren kostenlos (eine begrenzte Anzahl von APCs werden von der jeweiligen Einrichtung abgedeckt).

Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).


Berechtigte Einrichtung:

  • University of Eastern Finland
Frankreich
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Autorinnen und Autoren von unten aufgeführten Einrichtungen die mit dem Couperin-Konsortium assoziiert sind, können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:

  • In hybriden OA-Zeitschriften ist das Publizieren für Autorinnen und Autoren kostenlos (begrenzte Anzahl von Artikeln, danach mit 20% Rabatt).

Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).


Berechtigte Einrichtungen:

  • Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne
Deutschland: Geistes- und sozialwissenschaftliche Zeitschriften
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De Gruyter hat einen bundesweiten Transformations-Rahmenvertrag mit über 60 Instituten, vertreten von der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen abgeschlossen.

Autorinnen und Autoren der teilnehmenden Einrichtungen können Artikel unter folgenden Bedingungen Open Access publizieren:

  • In hybriden Zeitschriften der Geistes- und Sozialwissenschaften ist das Publizieren für Autorinnen und Autoren kostenlos (APCs werden nach Genehmigung von der jeweiligen Einrichtung abgedeckt),
  • In reinen OA-Zeitschriften mit 20% Rabatt auf APCs (APCs werden je nach Vereinbarung vom Autor/Autorin oder der jeweiligen Einrichtung abgedeckt)

Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).


Welche Einrichtungen nehmen am HSS Transformations-Rahmenvertrag teil?

Teilnehmende Einrichtungen

Welche hybriden Zeitschriften sind von der Vereinbarung abgedeckt?

Liste der Zeitschriften

Welche Artikeltypen können im Rahmen der Vereinbarung OA publiziert werden?

Neben Forschungsartikeln fallen auch andere Artikelarten wie Buchreviews unter das Abkommen.

Deutschland: Wirtschaftswissenschaftliche Zeitschriften
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De Gruyter hat einen bundesweiten Transformations-Rahmenvertrag mit über 50 Instituten, vertreten von der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen abgeschlossen.

Autorinnen und Autoren der teilnehmenden Einrichtungen können Artikel unter folgenden Bedingungen Open Access publizieren:

  • In hybriden Zeitschriften der Wirtschaftswissenschaften ist das Publizieren für Autorinnen und Autoren kostenlos (APCs werden nach Genehmigung von der jeweiligen Einrichtung abgedeckt),
  • In reinen OA-Zeitschriften mit 20% Rabatt auf APCs (APCs werden je nach Vereinbarung vom Autor/Autorin oder der jeweiligen Einrichtung abgedeckt)

Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).

Welche Einrichtungen nehmen am HSS Transformations-Rahmenvertrag teil?

Teilnehmende Einrichtungen

Welche hybriden Zeitschriften sind von der Vereinbarung abgedeckt?

Liste der Zeitschriften

Welche Artikeltypen können im Rahmen der Vereinbarung OA publiziert werden?

Neben Forschungsartikeln fallen auch andere Artikelarten wie Buchreviews unter das Abkommen.

Griechenland
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Autorinnen und Autoren von Einrichtungen, die mit dem HEAL-Link Konsortium in Griechenland, verbunden sind, können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:

  • In hybriden OA-Zeitschriften ist das Publizieren für Autorinnen und Autoren kostenlos (begrenzte Anzahl von Artikeln wird von den Institutionen übernommen).

Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).

Berechtigte Einrichtungen:

  • Academy of Athens
  • Aegean University
  • Agricultural University of Athens
  • Aquaculture Centre of Acheloos S.A. (ICHTHICA)
  • Aristotle University of Thessaloniki
  • Athena - Research and Innovation Center in Information Communication and Knowledge Technologies
  • Athens School of Fine Arts (ASFA)
  • Athens University of Economics & Business
  • Biomedical Sciences Research Center "Alexander Fleming"
  • Centre for Renewable Energy Sources (CRES)
  • Centre for Research and Technology (C.E.R.T.H.)
  • Foundation for Research and Technology (FORTH)
  • General Secretariat of Research and Technology - Ministry of Education
  • Harokopio University
  • Hellenic Agricultural Organization Demeter
  • Hellenic Centre for Marine Research (HCMR)
  • Hellenic Mediterranean University
  • Hellenic Open University
  • Hellenic Parliament Library
  • Hellenic PASTEUR Institute
  • Institute of Educational Policy
  • International Hellenic University
  • Ionian University
  • National Centre for Social Research (EKKE)
  • National Centre of Scientific Research
  • National Hellenic Research Foundation & National Documentation Centre
  • National Library of Greece
  • National Observatory of Athens
  • National Technical University of Athens (NTUA)
  • Panteion University
  • School of Pedagogical & Technological Education (A.S.PE.T.E.)
  • Technical University of Crete
  • University of Athens (or National and Kapodistrian University of Athens)
  • University of Crete
  • University of Ioannina
  • University of Macedonia
  • University of Patras
  • University of Peloponnese
  • University of Piraeus
  • University of Thessaly
  • University of Thrace (or Democritus University of Thrace)
  • University of West Attica
  • University of Western Macedonia
Ungarn
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Autorinnen und Autoren von Einrichtungen, die mit dem EISZ Ungarn-Konsortium (unten aufgeführt) verbunden sind, können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:

  • in hybriden OA-Zeitschriften ist das Publizieren für Autorinnen und Autoren kostenlos (eine begrenzte Anzahl von APCs werden von der jeweiligen Einrichtung abgedeckt).

Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).


Berechtigte Einrichtungen:

  • Centre for Social Sciences
  • Debrecen University
  • Library and Information Centre of the Hungarian Academy of Sciences
  • Mathias Corvinus Collegium
  • National University of Public Service
  • Office of the National Assembly
  • Pázmány Péter Catholic University
  • Research Centre for the Humanities
  • Semmelweis University
  • University of Szeged
  • Hungarian University of Agriculture and Life Sciences
  • Óbuda University
  • Andrássy University Budapest
  • Károli Gáspár Unversity of the Reformed Church
  • Hungarian Research Center for Linguistics
  • University of Pécs
Israel
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Autorinnen und Autoren mit dem MALMAD-Konsortium in Israel affiliiert sind, können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:

  • In hybriden OA-Zeitschriften ist das Publizieren für Autorinnen und Autoren kostenlos (begrenzte Anzahl von Artikeln wird von den Institutionen übernommen).

Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).

Berechtigte Einrichtungen:

  • Ariel University
  • Ben Gurion University of the Negev
  • University of Haifa
  • Weizmann Institut für Wissenschaften
Italien
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Hinweis: Diese Vereinbarung galt bis Ende 2022 und befindet sich derzeit in der Verhandlungsphase.


Autorinnen und Autoren von Einrichtungen, die mit der CRUI-CARE Conferenza dei Rettori delle Università Italiane (unten aufgeführt) verbunden sind, können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:

  • In hybriden OA-Zeitschriften ist das Publizieren für Autorinnen und Autoren kostenlos (eine begrenzte Anzahl von Artikel)
  • 20% Rabatt auf APCs in reinen OA-Zeitschriften (APCs werden vom Autor/ von der Autorin abgedeckt).

Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).


Berechtigte Einrichtungen:

  • Scuola Normale Superiore di Pisa
  • Università Cattolica del "Sacro Cuore"
  • Università degli Studi dell’INSUBRIA
  • Università degli Studi di Bergamo
  • Università degli Studi di Bologna
  • Università degli Studi di Firenze
  • Università degli studi di Genova
  • Università degli Studi di Milano
  • Università degli Studi di Milano – Bicocca
  • Università degli Studi di Napoli Federico II
  • Università degli Studi di Padova
  • Università degli Studi di Palermo
  • Università degli Studi di Pavia
  • Università degli Studi di Salerno
  • Università degli Studi di Sassari
  • Università degli studi di Torino
  • Università degli Studi di Trento
  • Università della Calabria
  • Università del Salento
Japan
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Autorinnen und Autoren von unten aufgeführten Einrichtungen in Japan können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:

  • 10% Rabatt auf APCs in hybriden und reinen OA-Zeitschriften

Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).

Berechtigte Einrichtung:

  • Kanagawa University
  • Keio University
  • Kyoto University
  • Nagoya University
  • Okayama University
  • Tsukuba University
  • University of Tokyo
Korea
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Autorinnen und Autoren von unten aufgeführten Einrichtungen die mit dem KERIS-Konsortium in Korea assoziiert sind, können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:

  • In hybriden OA-Zeitschriften ist das Publizieren für Autorinnen und Autoren kostenlos (begrenzte Anzahl von Artikeln).

Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).

Mexiko
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Autorinnen und Autoren von unten aufgeführten Einrichtungen in Mexiko können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:

  • In hybriden OA-Zeitschriften ist das Publizieren für Autorinnen und Autoren kostenlos (begrenzte Anzahl von Artikeln)

Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).

Berechtigte Einrichtungen:

  • UNAM - Universidad Nacional Autonoma de Mexico
  • Cinvestav - Centro de Investigación y Estudios Avanzados del Instituto Politécnico Nacional
Niederlande
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Autorinnen und Autoren von Einrichtungen, die mit dem SURF Konsortium, dem Konsortium von Universitätsbibliotheken in den Niederlanden, verbunden sind, können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:

  • In hybriden und reinen OA-Zeitschriften ist das Publizieren für Autorinnen und Autoren kostenlos (APCs werden von der jeweiligen Einrichtung abgedeckt)

Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).


Berechtigte Einrichtungen:

  • Erasmus University Rotterdam
  • Radboud University Nijmegen
  • University of Groningen
  • University of Amsterdam
  • University of Leiden
  • Tilburg University
  • Free University of Amsterdam
  • University of Utrecht
  • Wageningen University
  • Mastricht University
  • Technische Universiteit Eindhoven
  • Technische Universiteit Delft
Norwegen
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Autorinnen und Autoren von Einrichtungen, die mit UNIT Konsortium in Norwegen (unten aufgeführt) verbunden sind, können Erstveröffentlichungen und Artikel in Open Access mit folgenden Bedingungen und Rabatten publizieren:

  • In hybriden OA-Zeitschriften ist das Publizieren für Autorinnen und Autoren kostenlos (unbegrenzte Anzahl von Artikeln),
  • 20% Rabatt auf APCs in reinen OA-Zeitschriften (APCs werden von Einrichtungen übernommen).

Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).


Berechtigte Einrichtungen:

  • UiT The Arctic University of Norway
  • University of Bergen
  • University of Oslo
Polen
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Autorinnen und Autoren von unten aufgeführten Einrichtungen in Polen können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:

  • 10-30% Rabatt auf APCs in hybriden und reinen OA-Zeitschriften

Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).

Berechtigte Einrichtung:

  • Jagiellonian University
  • Maria Curie-Sklodowska University
  • University of Warmia and Mazury in Olsztyn
  • West Pomeranian University of Technology in Szczecin
  • AGH Kraków
Katar
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Autorinnen und Autoren von unten aufgeführten Einrichtungen in Katar können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:

  • In hybriden und reinen OA-Zeitschriften ist das Publizieren für Autorinnen und Autoren kostenlos (begrenzte Anzahl von Artikeln).

Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).


Berechtigte Einrichtungen:

  • ABP – Academic Bridge Program
  • AFG College with the University of Aberdeen
  • Ahmed Bin Mohammed Military College
  • American School of Doha
  • Anti Doping Lab Qatar
  • Aspire Academy for Sports Excellence
  • Carnegie Mellon University in Qatar
  • College of the North Atlantic Qatar
  • Community College Qatar
  • Doha Center for Media Freedom
  • Doha College
  • Doha Institute
  • Equine Veterinary Medical Center
  • Hamad bin Khalifa University
  • Hamad General Hospital
  • KahraMaa
  • Lusail University
  • Ministry of Education and Higher Education
  • Ministry of Public Health Qatar
  • Msheireb Museums
  • Museum of Islamic Art
  • Primary Health Care Corporation
  • Qatar Biomedical Research Institute
  • Qatar Central Bank
  • Qatar Credit Bureau
  • Qatar Foundation
  • Qatar National Library
  • Qatar Petroleum
  • Qatar University
  • Sidra Medical and Research Center
  • Texas A&M University at Qatar
Spanien
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Autorinnen und Autoren von unten aufgeführten Einrichtungen in Spanien können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:

  • In hybriden OA-Zeitschriften ist das Publizieren für Autorinnen und Autoren kostenlos (eine begrenzte Anzahl von APCs werden von der jeweiligen Einrichtung abgedeckt).

Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).

Berechtigte Einrichtung:

  • University of Barcelona
  • Consejo superior de investigaciones científicas (CSIC)
Schweden
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Autorinnen und Autoren von Einrichtungen, die mit dem BIBSAM Konsortium (unten aufgeführt) verbunden sind, können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:

  • In hybriden OA-Zeitschriften ist das Publizieren für Autorinnen und Autoren kostenlos (unbegrenzte Anzahl von Artikeln),
  • 30% Rabatt auf APCs in reinen OA-Zeitschriften (APCs werden von Einrichtungen übernommen).

Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).


Berechtigte Einrichtungen:

  • Chalmers University of Technology
  • Dalarna University
  • Linnaeus University
  • Luleå University of Technology
  • Lund University
  • Mälardalen University
  • Mid Sweden University
  • Örebro University
  • Royal Institute of Technology/ Kungliga Tekniska Högskolan
  • Södertörn University
  • Stockholm University
  • University of Gothenburg
  • Uppsala University
Schweiz
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De Gruyter bietet eine Verrechnung von bis zu 90 Prozent der APC an, die von den teilnehmenden Einrichtungen übernommen wird (unten aufgeführt).

Diese Vereinbarung gilt nur für Artikel in Zeitschriften, die von der jeweiligen Einrichtung im Rahmen des Schweizer Konsortiums lizenziert wurden. APCs für reine OA-Zeitschriften sind nicht berücksichtigt.

Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).


Berechtigte Einrichtungen:

  • Bibliotheque de l’Université de Geneve
  • Bibliotheque cantonale et universitaire de Lausanne
  • Bibliothek Universität St. Gallen
  • Zentralbibliothek Zürich
  • ETH-Bibliothek Zürich
  • Lib4RI – Library for the Research Institutes within the ETH Domain:
    • Paul Scherrer Institute (PSI);
    • Swiss Federal Laboratories for Materials Science and Technology (Empa);
    • Swiss Federal Institute of Aquatic Science and Technology (Eawag);
    • Swiss Federal Institute for Forest, Snow and Landscape Research (WSL)
  • Universität Basel
  • FernUni Schweiz – Institut für universitäre Fernstudien in der Schweiz
Großbritannien
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Autorinnen und Autoren von Einrichtungen, die mit dem JISC Konsortium verbunden sind, können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:

  • In hybriden OA-Zeitschriften ist das Publizieren für Autorinnen und Autoren kostenlos.

Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).


Berechtigte Einrichtungen:

  • Aston University
  • Bangor University
  • Imperial College London
  • King's College London
  • Lancaster University
  • London School of Economics
  • Queen's University Belfast
  • University College Library
  • University of Birmingham
  • University of Bristol
  • University of Durham
  • University of Edinburgh
  • University of Essex
  • University of Exeter
  • University of Kent
  • University of Manchester
  • University of Nottingham
  • University of Oxford
  • University of Sheffield
  • University of St. Andrews
  • University of Sussex
  • University of Warwick
USA
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Autorinnen und Autoren von unten aufgeführten Einrichtungen können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:

  • in hybriden und teilweise reinen (*) OA-Zeitschriften (eine begrenzte Anzahl von Artikeln wird von der jeweiligen Einrichtung übernommen)

Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).


Berechtigte Einrichtungen:

  • Iowa State University
  • Michigan State University
  • University of Chicago
  • Virginia Commonwealth University
  • Ohio State University (*)
  • University of Arizona (*)
  • University of Washington
  • University of Michigan

Anspruchsberechtigte Autorinnen und Autoren


Alle der jeweiligen Einrichtung angehörenden Lehr- und Forschungskräfte sowie alle bei Annahme der Publikation eingeschriebenen Studierenden sind anspruchsberechtigt. Wird ein Artikel von mehreren Autoren veröffentlicht, ist der Autor, der der Verlagsansprechpartner ist, der Anspruchsberechtigte (sog. corresponding author).

Förderfähige Artikel


Die folgenden Artikelarten fallen unter die Vereinbarung:

Research Article Artikel, der üblicherweise neue Ergebnisse vorstellt; Artikel dieser Art können als originäre Forschung, Originalartikel, Originalarbeit oder Forschungsarbeit bezeichnet werden.

Review Article Artikel, der bereits veröffentlichte Ergebnisse interpretiert.

Rapid Communication Kurzer Artikel, der für eine rasche Veröffentlichung eingereicht wird und die gleiche Struktur aufweist wie ein Standardartikel.

Case Report Artikel in medizinischen Fachzeitschriften.

Bitte beachten Sie, dass die Artikel Originaltexte sein müssen, nicht gegen Gesetze und/oder Rechte Dritter verstoßen dürfen und ethische Standards einhalten.

So veröffentlichen Sie ihren Open-Access-Artikel


Hybride Zeitschriften:

  • Reichen Sie Ihren Artikel ein. Richtlinien für die Einreichung finden Sie auf der Website jeder Zeitschrift unter dem Menüpunkt „Manuskripteinreichung“.
  • Vergessen Sie nicht, Ihren Artikel mit der E-Mail-Adresse Ihrer Institution einzureichen.
  • Wenn Ihr Artikel akzeptiert wird, werden wir automatisch prüfen, ob eine Open-Access-Vereinbarung vorliegt.
  • Liegt eine Anspruchsberechtigung vor und werden die APCs von Ihrer Institution übernommen, wird Ihr Artikel unter einer Creative Commons Attribution License 4.0 in Open Access ohne Kosten für Sie publiziert.
  • Werden die APCs nicht von Ihrer Institution übernommen, wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, in Open Access durch die Zahlung vom vollen oder rabattierten APC zu veröffentlichen.
  • Einige Zeitschriften fragen möglicherweise, ob Sie in Open Access zum Zeitpunkt der Einreichung veröffentlichen möchten, und prüfen, ob APCs von der Institution abgedeckt werden. Dieser Schritt dient nur zur Beratung, da die meisten Vereinbarungen für das Datum der Annahme gelten.

Reine Open-Access-Zeitschriften:

  • Reichen Sie Ihren Artikel ein. Richtlinien für die Einreichung finden Sie auf der Internetseite jeder Zeitschrift unter dem Menüpunkt „Manuskripteinreichung“.
  • Anspruchsberechtigten Autorinnen und Autoren wird der vereinbarte Rabatt mitgeteilt und entsprechend berechnet. De Gruyter stellt eine Creative Commons Attribution License 4.0 aus, und der Artikel wird in Open Access publiziert.

Kontakt


Für weitere Informationen oder um zu besprechen, wie wir Ihnen bei der Finanzierung und Veröffentlichung Ihrer nächsten Veröffentlichung helfen können, wenden Sie sich an unser Open Access Funding-Team: OAfunding@degruyter.com.

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Heruntergeladen am 4.11.2023 von https://www.degruyter.com/publishing/publikationen/openaccess/open-access-vereinbarungen?lang=de
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